24-Stunden-Notruf
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Sie sehen sich konfrontiert mit einer ermittlungsbehördlichen Maßnahme, so z. B. einer Verkehrskontrolle, einer Durchsuchung oder Festnahme/Verhaftung?
Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Rechtsanwalt anzurufen, kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger!
Machen Sie unbedingt von Ihren Beschuldigtenrechten Gebrauch. Als Beschuldigter/Betroffener einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit haben Sie das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr und bestehen Sie hierauf. Auch wenn Sie sich keinerlei Schuld bewusst sind. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf, eine frühzeitig getätigte Aussage wird sich nur schwerlich rückgängig machen lassen. Helfen Sie uns, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, oftmals ist die schweigende Verteidigung die beste Verteidigung.
Die Fachanwälte für Strafrecht der Anwaltskanzlei Wings & Franz bieten Ihnen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst an und werden Sie im Falle von Festnahme und Durchsuchung sofort unterstützen.
Notfälle kennen kein Wochenende.
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